Das Kollegium Medizin und Recht entstand 2011 aus dem 1995 von Dr. Erich Schröder gegründeten „Kollegium Regreßschutz e.V.“, einer interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft von Ärzten und Juristen.
Das Kollegium erörtert jeweils aktuelle gesundheitspolitische Themen mit dem Ziel, ärztliche und rechtliche Anforderungen des Gesundheitswesens zum Nutzen des Patienten und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Einklang zu bringen. Die darin mitwirkenden Persönlichkeiten bringen die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse in ihrem Tätigkeitsumfeld im Gesundheitssystem mit ein.
Das Kollegium tritt 3mal pro Jahr zusammen. Die Organisation der Treffen des Kollegiums ist eine Initiative der Gesundheitspolitik.de GmbH.